Unterstützung

Unterstützen Sie uns entweder durch eine einmalige Spende, indem Sie Fördermitglied werden oder gerne auch als Sponsor.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
 

Werden Sie Fördermitglied

Genießen Sie bei unserem Amateurtheater folgende Vorteile bei Ihrem Besuch unserer Theateraufführungen:
  • Exklusives Vorkaufsrecht: Schon zwei Wochen vor dem Vorverkauf erhalten Sie die Möglichkeit sich Karten zu Ihren gewünschten Vorstellungen zu sichern.
  • VIP-Sitzplätze: Genießen Sie Ihre Theaterabende mit den besten Plätzen im Haus. Ihre VIP-Sitzplätze bieten einen erstklassigen Blick auf die Bühne und sorgen für ein unvergleichliches Theatererlebnis.
  • Backstage-Touren: Schnuppern Sie Theaterluft und werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen unseres Theaters. Bei speziellen Backstage-Touren erhalten Sie faszinierende Einblicke in die Theaterproduktion, Kostüme und Bühnenbild.
Als Fördermitglied unterstützen Sie mit Ihrem Mitgliedsbeitrag die künstlerische Vielfalt und Excellenz unseres Amateurtheaters und werden auf diese Weise Teil unserer Theaterfamilie.
Familie beim Proben mit Hut
Abschied Pato Hut ab! Schifferstadt
ohne Hut
Sie gehen keine weiteren Verpflichtungen ein, erhalten jedoch Informationen über geplante Veranstaltungen und Aufführungen. Ihr Fördermitgliedsbeitrag ist übrigens steuerlich absetzbar. Antrag Fördermitgliedschaft
Abschied Pato Hut ab! Schifferstadt
Hut ab! für Schifferstadt

 

Spenden

Da wir noch neu sind und die Taschen leer, über Spenden freuen wir uns sehr: Kontoinhaber:  Hut ab Schifferstadt e. V. IBAN:  DE60 6709 0000 0097 5262 06 BIC:  GENODE61ma2
Hut ab! Schifferstadt e. V. ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein. Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Die Zuwendung muss eindeutig als Spende bzw. als Fördermitgliedsbeitrag gekennzeichnet sein. Selbstverständlich stellen wir auf Wunsch für jede Spende gerne eine Spendenbescheinigung aus. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300,- Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 b EStDV) genügt es, den Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt einzureichen. Sollen Spenden über 300,- Euro geltend gemacht werden, müssen sie dem Finanzamt über eine Spendenbescheinigung nachgewiesen werden.
 

Danke für Künstlerpech 2024 …

… an unsere Spender

Apotheke Am Schillerplatz
AXA – Schifferstadt Leibel und Fischer OHG
Goldschmiede Isa Barthold
Sturm Steuerberatersozietät

… an unsere Unterstützer

CJN – Veranstaltungstechnik: Licht und Ton für unsere Aufführungen
DC Digital Consulting – EDV Systemlösungen GmbH: Design Plakate, Eintrittskarten und Programmheft
Kaufland: Warengutschein
Kultur + Sportvereinigung Schifferstadt KUS: Kleine Bühnenelemente
Menrath: Unser Friseur Team
Protestantische Kirchengemeinde Schifferstadt: Probemöglichkeit
Rhein-Pfalz-Kreis: Unterstützung der Veranstaltung
Stadt Schifferstadt: Große Bühnenelemente
Wilhelmi’s Brotkorb: Leckere Laugenstangen

… an unsere Sponsoren

Sparkasse Vorderpfalz
Stadtwerke Schifferstadt
Thüga
VR Bank Rhein-Neckar eG
Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG