Unterstützung

Unterstützen Sie uns entweder durch eine einmalige Spende, indem Sie Fördermitglied werden oder gerne auch als Sponsor.

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Werden Sie Fördermitglied

Genießen Sie bei unserem Amateurtheater folgende Vorteile bei Ihrem Besuch unserer Theateraufführungen:

  • Exklusives Vorkaufsrecht: Schon zwei Wochen vor dem Vorverkauf erhalten Sie die Möglichkeit sich Karten zu Ihren gewünschten Vorstellungen zu sichern.
  • VIP-Sitzplätze: Genießen Sie Ihre Theaterabende mit den besten Plätzen im Haus. Ihre VIP-Sitzplätze bieten einen erstklassigen Blick auf die Bühne und sorgen für ein unvergleichliches Theatererlebnis.
  • Backstage-Touren: Schnuppern Sie Theaterluft und werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen unseres Theaters. Bei speziellen Backstage-Touren erhalten Sie faszinierende Einblicke in die Theaterproduktion, Kostüme und Bühnenbild.

Als Fördermitglied unterstützen Sie mit Ihrem Mitgliedsbeitrag die künstlerische Vielfalt und Excellenz unseres Amateurtheaters und werden auf diese Weise Teil unserer Theaterfamilie.

Familie beim Proben mit Hut

Abschied Pato Hut ab! Schifferstadt
ohne Hut

Sie gehen keine weiteren Verpflichtungen ein, erhalten jedoch Informationen über geplante Veranstaltungen und Aufführungen. Ihr Fördermitgliedsbeitrag ist übrigens steuerlich absetzbar. Antrag Fördermitgliedschaft

Abschied Pato Hut ab! Schifferstadt
Hut ab! für Schifferstadt

 

 

Spenden

Da wir noch neu sind und die Taschen leer, über Spenden freuen wir uns sehr:

Kontoinhaber:  Hut ab Schifferstadt e. V.
IBAN:  DE60 6709 0000 0097 5262 06
BIC:     GENODE61ma2

Hut ab! Schifferstadt e. V. ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein. Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Die Zuwendung muss eindeutig als Spende bzw. als Fördermitgliedsbeitrag gekennzeichnet sein. Selbstverständlich stellen wir auf Wunsch für jede Spende gerne eine Spendenbescheinigung aus. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300,- Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 b EStDV) genügt es, den Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt einzureichen. Sollen Spenden über 300,- Euro geltend gemacht werden, müssen sie dem Finanzamt über eine Spendenbescheinigung nachgewiesen werden.